Feuerwehr

Die Feuerwehr (Notruf-Nr. 118) ist ständig einsatzbereit und leistet unverzüglich Hilfe, insbesondere bei:
 

  • Bränden und Explosionen
  • Strassenrettung (Bergung von Personen, etc.)
  • Elementarereignissen (Wasserwehr, Erdrutsche, Sturmböen, etc.)
  • Ereignisse, welche die Umwelt schädigen oder gefährden (Öl- und Chemiewehr, etc.)


Gemäss dem Gesetz über den Feuerschutz des Kantons St. Gallen, sind Männer und Frauen ab dem 20. Lebensjahr bis zum vollendeten 50. Lebensjahr in der Wohnsitzgemeinde feuerwehrpflichtig

Die Feuerwehr zieht die Freiwilligkeit der Pflicht vor. Die Neueinteilungen erfolgen jeweils im Herbst auf Anfang des Folgejahres.
  
  

Information Mobiler Grosslüfter MGV L125


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